4. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von angemieteten Schulräumen an staatlich anerkannten Pflegeschulen (4. Förderrichtlinie Pflegeschulraumförderung). Bekanntmachung vom 10.09.2024.
Ziele der Zuwendung sind einerseits ein Nachteilsausgleich der nicht mit Krankenhäusern verbundenen Pflegeschulen (u. a. ehemalige Altenpflegeschulen) und andererseits, dass möglichst jede ausbildungswillige Person einen Ausbildungsplatz erhalten kann.