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4. Förder­richt­linie Pflege­schul­raum­för­derung Berlin

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4. Richt­linie über die Gewährung von Zuwen­dungen zur Förderung von angemie­teten Schul­räumen an staatlich anerkannten Pflege­schulen (4. Förder­richt­linie Pflege­schul­raum­för­derung). Bekannt­ma­chung vom 10.09.2024.

Ziele der Zuwendung sind einer­seits ein Nachteils­aus­gleich der nicht mit Kranken­häusern verbun­denen Pflege­schulen (u. a. ehemalige Alten­pfle­ge­schulen) und anderer­seits, dass möglichst jede ausbil­dungs­willige Person einen Ausbil­dungs­platz erhalten kann.

Barrierefrei?:Ja
Herausgeber:Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege / Abteilung Pflege, 2024