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Arbeitshilfe

Exter­nen­prüfung nach Pflege­fach­as­sis­tenz­gesetz für Auszu­bil­dende nach Pflege­be­ru­fe­gesetz

Exter­nen­prüfung: Eine Zulassung zur externen Prüfung an einer Pflege­schule für Pflege­fach­as­sistenz können Personen beantragen, die mindestens zwei Drittel der Dauer der Ausbil­dungen nach dem Pflege­be­ru­fe­gesetz absol­viert haben.

Die ersten Prüfungen nach dem Pflege­fach­as­sis­tenz­gesetz – und damit auch die Möglichkeit erstmals an einer Exter­nen­prüfung teilzu­nehmen – finden im Prüfungs­zeitraum Februar bis April 2024 statt.

Sollte das Ablegen der Exter­nen­prüfung nicht an der eigenen schuli­schen Einrichtung möglich sein,  kann diese an einer anderen Pflege­schule für die Ausbildung nach PflFAG abgelegt werden.

Bei Interesse ist Kontakt mit einer Pflege­schule für die Ausbildung nach PflFAG aufzu­nehmen. Eine Übersicht der Pflege­schulen für die Ausbildung Pflege­fach­as­sistenz ist im Internet unter  https://​www​.berlin​.de/​l​a​g​e​s​o​/​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​/​b​e​r​u​f​e​-​i​m​-​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​s​w​e​s​e​n​/​a​u​s​b​i​l​d​u​n​g​-​i​m​-​i​n​l​a​n​d​/​p​f​l​e​g​e​f​a​c​h​a​s​s​i​s​t​e​n​t​i​n​-​p​f​l​e​g​e​f​a​c​h​a​s​s​i​s​t​e​nt/ einge­stellt.

Zur Teilnahme an einer Exter­nen­prüfung muss die zu prüfende Person eine Zulassung zur Prüfung beim LAGeSo beantragen. Dies geschieht über die Pflege­schule für die Ausbildung nach PflFAG, an der die Prüfung statt­finden soll. Dafür müssen folgende Nachweise vorliegen:

  • ein Identi­täts­nachweis der zu prüfenden Person in beglau­bigter Abschrift und
  • der ausge­füllte Nachweis nach dem Muster der Anlage 5 der Pflege­fach­as­sistenz-Ausbil­dungs- und –Prüfungs­ver­ordnung (siehe Anlage)

Der Antrag auf Zulassung zur Exter­nen­prüfung ist spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Prüfungs­termin zu senden an:

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, IV H 2, Turmstr. 21, 10559 Berlin

Bei einer Exter­nen­prüfung muss die komplette staat­liche Prüfung in allen drei Prüfungs­teilen abgelegt werden. Zur Vorbe­reitung wird eine Teilnahme an Ausbil­dungs­ver­an­stal­tungen empfohlen. Dies vor allem vor dem Hinter­grund der Vorbe­reitung der Präsen­ta­ti­ons­prüfung im mündlichen Prüfungsteil und dem Kennen­lernen der ggf. noch unbekannten Einrichtung für den prakti­schen Prüfungsteil.

Nach erfolg­reichem Absol­vieren der Exter­nen­prüfung kann beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, IV H 2, die Erlaubnis zum Führen der Berufs­be­zeichnung „Pflegefachassistentin/Pflegefachassistent“ beantragt werden.

Nachweise zur persön­lichen und gesund­heit­lichen Eignung (nicht älter als drei Monate) sind beizu­fügen.

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