Berliner Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Ausbildung zur Pflegefachassistentin oder zum Pflegefachassistenten (BlnPflFAAPrV) vom 05. Juli 2022.
Inhalt:
- § 1 Inhalt und Gliederung der Ausbildung
- § 2 Theoretischer und praktischer Unterricht
- § 3 Praktische Ausbildung
- § 4 Praxisanleitung
- § 5 Praxisbegleitung
- § 6 Zeugnisse, Leistungseinschätzungen und Bewertungsschlüssel
- § 7 Kooperationsverträge
- § 8 Anrechenbarkeit einschlägiger Vorbildung auf die Dauer der Ausbildung
- § 9 Kompetenzfeststellungsverfahren
- § 10 Staatliche Prüfung
- § 11 Prüfungsausschuss
- § 12 Zulassung zur Prüfung
- § 13 Nachteilsausgleich
- § 14 Vornoten
- § 15 Schriftlicher Teil der Prüfung
- § 16 Mündlicher Teil der Prüfung
- § 17 Praktischer Teil der Prüfung
- § 18 Benotung
- § 19 Niederschrift
- § 20 Bestehen und Wiederholung der staatlichen Prüfung; Abschlusszeugnis
- § 21 Rücktritt von der Prüfung
- § 22 Versäumnisfolgen
- § 23 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
- § 24 Prüfungsunterlagen
- § 25 Erlaubnisurkunde
- § 26 Allgemeines Verfahren, Bescheide, Fristen
- § 27 Inhalt und Durchführung des Anpassungslehrgangs nach § 37 des Pflegefachassistenzgesetzes
- § 28 Inhalt und Durchführung der Kenntnisprüfung nach § 36 des Pflegefachassistenzgesetzes
- § 29 Inhalt und Durchführung der Eignungsprüfung nach § 35 des Pflegefachassistenzgesetzes
- § 30 Nachweis der Zuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung durch Inhaberinnen und Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 31 Verfahren bei Erbringung von Dienstleistungen durch Inhaberinnen und Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
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