Die Berliner Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung regelt das Nähere zur praktischen Pflegeausbildung, zur Notengebung und zur Prüfung für die Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz:
- Welche Einrichtungen eignen sich zur praktischen Ausbildung
- Welche Einrichtungen eignen sich für den psychiatrischen und pädiatrischen Pflichteinsatz
- Qualifikations- und Fortbildungsnachweise der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter
- Notenbildung und Leistungsbewertung
- Schriftlicher Teil der staatlichen Prüfung
Verkündet als Artikel 2 der Verordnung zum Erlass und zur Änderung landesrechtlicher Vorschriften im Bereich der Ausbildung und Weiterentwicklung der Pflegeberufe vom 5. Juli 2022.