Die Abschlussprüfung dient zur Überprüfung, inwieweit die Kompetenzen, die in der Anlage 2 der Pflegeberufe- Ausbildungs- und –Prüfungsverordnung (PflAPrV) genannt sind, entwickelt wurden.
Sie umfasst drei Teile: praktische Prüfung, schriftliche Prüfung und mündliche Prüfung.
Welche Kompetenzbereiche in welchem Prüfungsteil überprüft werden und wie die Rahmenbedingungen aussehen, ist in diesem Flyer zusammengefasst.