Wissensangebot

 

Arbeitshilfe

Die Abschlussprüfung in der Pflegeausbildung

Die Abschluss­prüfung dient zur Überprüfung, inwieweit die Kompe­tenzen, die in der Anlage 2 der Pflegeberufe- Ausbildungs- und –Prüfungs­ver­ordnung (PflAPrV) genannt sind, entwi­ckelt wurden.

Sie umfasst drei Teile: praktische Prüfung, schrift­liche Prüfung und mündliche Prüfung.

Welche Kompe­tenz­be­reiche in welchem Prüfungsteil überprüft werden und wie die Rahmen­be­din­gungen aussehen, ist in diesem Flyer zusam­men­ge­fasst.

Barrierefrei?:Nein
Herausgeber:Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (2022)