Die Förderung einer Umschulung zur „Pflegefachfrau“, zum „Pflegefachmann“ oder zur „Pflegefachperson“ setzt u.a. voraus, dass diese notwendig ist, um die berufliche Eingliederung bei Arbeitslosigkeit zu unterstützen oder um eine drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden.
Auf der Webseite finden Sie im Bereich “Umschulung” auch Informationen zur Förderung einer Weiterbildung zur Pflegefachkraft sowie zur Förderung bei fehlenden Zugangsvoraussetzungen.