Gesetz über den Beruf der Pflegefachassistenz im Land Berlin (PflFAG), Stand 14. September 2021
- Erster Teil: Allgemeiner Teil (Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, Inhalt der beruflichen Tätigkeit)
- Zweiter Teil: Ausbildung und Ausbildungsverhältnis
- Dritter Teil: Vorschriften über die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und die Dienstleistungserbringung
- Vierter Teil: Finanzierung (Grundlagen der Finanzierung, Schulkosten)
- Fünfter Teil: Zuständigkeit, Statistik, Schlussvorschriften