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Gesetz über den Beruf der Pflegefachassistenz im Land Berlin

(Pflege­fach­as­sis­tenz­gesetz – PflFAG), Stand 14. September 2021

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  • Erster Teil: Allge­meiner Teil (Erlaubnis zum Führen der Berufs­be­zeichnung, Inhalt der beruf­lichen Tätigkeit)
  • Zweiter Teil: Ausbildung und Ausbil­dungs­ver­hältnis
  • Dritter Teil: Vorschriften über die Anerkennung auslän­di­scher Berufs­ab­schlüsse und die Dienst­leis­tungs­er­bringung
  • Vierter Teil: Finan­zierung (Grund­lagen der Finan­zierung, Schul­kosten)
  • Fünfter Teil: Zustän­digkeit, Statistik, Schluss­vor­schriften

Barrierefrei?:Nein
Herausgeber:gesetze.berlin.de