(Pflegefachassistenzgesetz – PflFAG), Stand 14. September 2021
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- Erster Teil: Allgemeiner Teil (Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, Inhalt der beruflichen Tätigkeit)
- Zweiter Teil: Ausbildung und Ausbildungsverhältnis
- Dritter Teil: Vorschriften über die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und die Dienstleistungserbringung
- Vierter Teil: Finanzierung (Grundlagen der Finanzierung, Schulkosten)
- Fünfter Teil: Zuständigkeit, Statistik, Schlussvorschriften