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Formular / Antrag

Muster Koope­ra­ti­ons­ver­träge nach dem Pflege­fach­as­sis­tenz­gesetz

Muster Kooperationsverträge
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Die genera­lis­tische Ausrichtung der Ausbildung zur Pflege­fach­as­sistenz erfolgt auch durch Pflicht­ein­sätze in den Versor­gungs­be­reichen der statio­nären Akut- und Langzeit­pflege sowie der ambulanten Pflege.

Hierfür müssen analog der Ausbildung nach dem Pflege­be­ru­fe­gesetz Koope­ra­tionen der Pflege­schulen mit den Einrich­tungs­trägern der entspre­chenden Versor­gungs­be­reiche geschlossen werden. Als Grundlage für diese Koope­ra­tionen empfiehlt es sich, entspre­chende Koope­ra­ti­ons­ver­träge abzuschließen, die einen angemes­senen Ausgleich der Inter­essen beider Seiten sicher­stellen. Die Berliner Kranken­haus­ge­sell­schaft hat die von der Deutschen Kranken­haus­de­sell­schaft entwi­ckelten Koope­ra­ti­ons­ver­träge nach dem PflBG für die wichtigsten Koope­ra­ti­ons­formen in der Pflege­fach­as­sis­tenz­aus­bildung an das Pflege­fach­as­sis­tenz­gesetz angepasst und stellt diese als Muster zur Verfügung:

  • Einzel­vertrag zwischen Träger der prakti­schen Ausbildung und Pflege­schule mit Aufga­ben­über­tragung
  • Einzel­vertrag zwischen Träger der prakti­schen Ausbildung und Pflege­schule ohne Aufga­ben­über­tragung
  • Koope­ra­ti­ons­vertrag zwischen Pflege­schule und Einsatz­stelle
  • Koope­ra­ti­ons­vertrag zwischen Träger der prakti­schen Ausbildung und Träger der Einsatz­stelle
  • Koope­ra­ti­ons­vertrag zwischen zwei Trägern der prakti­schen Ausbildung
  • Verbund­vertrag mit der Möglichkeit der Übertragung von Aufgaben vom Träger der prakti­schen Ausbildung auf die Schule

Barrierefrei?:Nein
Herausgeber:Berliner Krankenhausgesellschaft e.V.