Die generalistische Ausrichtung der Ausbildung zur Pflegefachassistenz erfolgt auch durch Pflichteinsätze in den Versorgungsbereichen der stationären Akut- und Langzeitpflege sowie der ambulanten Pflege.
Hierfür müssen analog der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz Kooperationen der Pflegeschulen mit den Einrichtungsträgern der entsprechenden Versorgungsbereiche geschlossen werden. Als Grundlage für diese Kooperationen empfiehlt es sich, entsprechende Kooperationsverträge abzuschließen, die einen angemessenen Ausgleich der Interessen beider Seiten sicherstellen. Die Berliner Krankenhausgesellschaft hat die von der Deutschen Krankenhausdesellschaft entwickelten Kooperationsverträge nach dem PflBG für die wichtigsten Kooperationsformen in der Pflegefachassistenzausbildung an das Pflegefachassistenzgesetz angepasst und stellt diese als Muster zur Verfügung:
- Einzelvertrag zwischen Träger der praktischen Ausbildung und Pflegeschule mit Aufgabenübertragung
- Einzelvertrag zwischen Träger der praktischen Ausbildung und Pflegeschule ohne Aufgabenübertragung
- Kooperationsvertrag zwischen Pflegeschule und Einsatzstelle
- Kooperationsvertrag zwischen Träger der praktischen Ausbildung und Träger der Einsatzstelle
- Kooperationsvertrag zwischen zwei Trägern der praktischen Ausbildung
- Verbundvertrag mit der Möglichkeit der Übertragung von Aufgaben vom Träger der praktischen Ausbildung auf die Schule