Findet kein ausgeglichener Ringtausch oder 1:1-Tausch von Auszubildenden innerhalb der Lernortkooperationen statt, kann dem entsendenden Ausbildungsbetrieb die Praxisanleitung in Rechnung gestellt werden.
Die Vergütung wird im Kooperationsvertrag oder in einem gesonderten Vertrag vereinbart.
Die Koordinierungsstelle Pflegeausbildung Schleswig-Holstein stellt eine Muster-Rechnung für die beim Kooperationspartner zu erbringende Praxisanleitung zur Verfügung, die Sie individuell für sich anpassen können.
Eine Empfehlung der Verbände in Berlin beschreibt, wie diese Kosten berechnet werden können: https://kopa-berlin.de/ressourcen/empfehlungen-der-verbaende-der-traeger-der-praktischen-ausbildung-zur-finanzierung-der-externen-praxiseinsaetze-in-der-pflegeausbildung/