Wissensangebot

 

Webseite

Pflege­stu­di­umstär­kungs­gesetz

Zum Bundesgesetzblatt
Link

Gesetz zur Stärkung der hochschu­li­schen Pflege­aus­bildung, zu Erleich­te­rungen bei der Anerkennung auslän­di­scher Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (PflStudStG) vom 12.12.2023.

Das Gesetz sieht im Einzelnen folgende Regelungen vor:

  • Studie­rende in der Pflege erhalten für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung. Mit Übergangs­vor­schriften soll zugleich sicher­ge­stellt werden, dass dieje­nigen, die auf Grundlage der bishe­rigen Regelungen eine hochschu­lische Pflege­aus­bildung begonnen haben, für die verblei­bende Studi­enzeit ebenfalls eine Ausbil­dungs­ver­gütung erhalten, ohne dass ihr Studium neu organi­siert werden muss.
  • Die Finan­zierung des prakti­schen Teils der hochschu­li­schen Pflege­aus­bildung soll in das bestehende Finan­zie­rungs­system der beruf­lichen Pflege­aus­bildung integriert werden. Dabei wird die hochschu­lische Pflege­aus­bildung als duales Studium ausge­staltet und künftig auch ein Ausbil­dungs­vertrag vorge­sehen.
  • Digita­li­sierung, gender­me­di­zi­nische Aspekte und die Möglichkeit von Auslands­auf­ent­halten sollen in der Pflege­aus­bildung stärker berück­sichtigt werden.
  • Anerken­nungs­ver­fahren für auslän­dische Pflege­fach­kräfte werden verein­heit­licht und verein­facht, insbe­sondere werden der Umfang und die erfor­der­liche Form der vorzu­le­genden Unter­lagen bundes­rechtlich geregelt. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, auf eine umfas­sende Gleich­wer­tig­keits­prüfung – zugunsten einer Kennt­nis­prüfung oder eines Anpas­sungs­lehr­gangs – zu verzichten.
  • Erhöhung der Kinder­kran­kentage: Durch den Gesetz­entwurf werden die Kinder­kran­kentage (pro Kind und Elternteil) für 2024/2025 von regulär 10 auf 15 erhöht.
  • Daneben werden durch den Gesetz­entwurf die recht­lichen Rahmen­be­din­gungen der beruf­lichen Pflege­aus­bildung weiter verbessert und an aktuelle Entwick­lungen, z.B. im Bereich der Digita­li­sierung, angepasst.
  • Neben den bishe­rigen Berufs­be­zeich­nungen „Pflege­fachfrau“ bzw. „Pflege­fachmann“ kann zukünftig eine geschlechts­neu­trale Berufs­be­zeichnung „Pflege­fach­person“ gewählt werden. Dies gilt entspre­chend auch für Personen, die bereits über eine Erlaubnis zum Führen der Berufs­be­zeichnung verfügen.

Mehr Kompe­tenzen für Studie­rende:

Weitere Regelungen wurden im parla­men­ta­ri­schen Verfahren aufge­nommen. Insbe­sondere sollen in einem ersten Schritt ab 2025 erwei­terte Kompe­tenzen für die selbständige Ausübung von Heilkunde im Studium vermittelt werden. Konkret geht es um Pflege- und Thera­pie­pro­zesse bei Menschen in diabe­ti­scher Stoff­wech­sellage sowie bei Menschen mit chroni­schen Wunden oder Demenz. Hinter­grund sind die entspre­chenden Module der Fachkom­mission nach § 53 Pflege­be­ru­fe­gesetz, wie sie für die Modell­vor­haben nach § 63 Absatz 3c oder § 64d des Fünften Buches Sozial­ge­setzbuch entwi­ckelt worden sind. Auch hier stellen Übergangs­vor­schriften sicher, dass Studie­rende, die ihre Ausbildung vor 2025 beginnen oder abschließen, diese Quali­fi­kation zusätzlich erwerben können. 

Weitere Infor­ma­tionen finden Sie auf der Webseite des Bundes­mi­nis­te­riums für Gesundheit: https://​www​.bundes​ge​sund​heits​mi​nis​terium​.de/​s​e​r​v​i​c​e​/​g​e​s​e​t​z​e​-​u​n​d​-​v​e​r​o​r​d​n​u​n​g​e​n​/​d​e​t​a​i​l​/​p​f​l​e​g​e​s​t​u​d​i​u​m​s​t​a​e​r​k​u​n​g​s​g​e​s​e​t​z​-​p​f​l​s​t​u​d​s​t​g​.​h​tml und auf der Webseite des Bundes­mi­nis­te­riums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: https://​www​.bmbfsfj​.bund​.de/​b​m​b​f​s​f​j​/​a​k​t​u​e​l​l​e​s​/​a​l​l​e​-​m​e​l​d​u​n​g​e​n​/​b​u​n​d​e​s​t​a​g​-​b​e​s​c​h​l​i​e​s​s​t​-​p​f​l​e​g​e​s​t​u​d​i​u​m​s​t​a​e​r​k​u​n​g​s​g​e​s​e​t​z​-​2​3​1​990.

Träger der prakti­schen Ausbildung nach dem Pflege­be­ru­fe­gesetz in Berlin finden in der Austausch­gruppe KOPA Materialien und Tipps ein Infor­ma­ti­ons­schreiben der Senats­ver­waltung für Wissen­schaft, Gesundheit und Pflege vom 30.10.2023, welches die Umset­zungs­pläne erläutert.

Barrierefrei?:Ja
Herausgeber:Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 2023