Im Pflegeberufegesetz sind in § 4 Abs. 2 vom Gesetzgeber erstmals Aufgaben definiert worden, die ausschließlich von Pflegefachpersonen ausgeübt werden dürfen: https://www.gesetze-im-internet.de/pflbg/__4.html
Mit den Vorbehaltsaufgaben wird der Pflege ein definiertes Aufgabenfeld zugewiesen, in dem beruflich Pflegende volle Verantwortung tragen und vollständig autonom handeln dürfen und müssen.
Vorbehaltene Aufgaben sind:
- Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und Planung der Pflege
- Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
- Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege
Weitere Informationen:
- Die Vereinigung der Pflegenden Bayern (VdPB) hat eine Übersichtsseite zu den Vorbehaltsaufgaben erstellt, die unter anderem näher auf die rechtlichen Aspekte, die Chancen und Herausforderungen, die Umsetzung im pflegerischen Alltag und in der Praxisanleitung beleuchtet. Ergänzend finden sich dort Factsheets für Pflegefachpersonen, Praxisanleitende und für das Pflegemanagement: https://www.vdpb-bayern.de/vorbehaltsaufgaben/
- Webseite des Projekts VAPiK (Vorbehaltsaufgaben der Pflege im Krankenhaus): Informationen über die gesetzlichen Regelungen zu den pflegerischen Vorbehaltsaufgaben und über Fragen und Antworten ihrer Umsetzung in der pflege- und gesundheitsbezogenen Versorgungspraxis, Studie zur Umsetzung: https://www.vorbehaltsaufgaben-pflege.de/
- Informationen und Kontakt zum interdisziplinären „Think Tank Vorbehaltsaufgaben“, der Umsetzungsaspekte diskutiert und Beiträge zum Diskurs der pflegerischen Vorbehaltsaufgaben veröffentlicht: https://www.vorbehaltsaufgaben-pflege.de/think-tank/
- Handreichung “Vorbehaltsaufgaben der Pflege – Pflegewissenschaftliche und pflegerechtliche Grundlegung und Einordnung” auf der Webseite der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V.: https://dg-pflegewissenschaft.de/veroeffentlichungen/publikationen/
- Webseite der Koordinierungsstelle Schleswig-Holstein: https://www.koordinierungsstelle-pflegeausbildung-sh.de/infothek/vorbehaltsaufgaben/
Teilnehmende gesucht: Der DBfK führt eine bundesweite Befragung von Führungskräften im Klinikbereich durch, um ein aktuelles Lagebild und praxisnahe Einschätzungen zu erhalten. Die Befragung läuft bis zum 28. Februar 2026: https://kopa-berlin.de/2026/02/11/dbfk-befragung-von-fuehrungskraeften-im-klinikbereich-zu-pflegerischen-vorbehaltsaufgaben/