Die Verbände der Leistungserbringer im Land Berlin haben in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (SenWGP) Informationen zur Personalbemessung nach § 113c SGB XI (PeBeM) zusammengestellt.
Abschnitt 1 behandelt die bundesrechtlichen Vorgaben, gibt Antwort auf die Frage, ob es eine Pflicht zur Umsetzung der Personalbemessung gibt und liefert einen Ausblick, wie sich die geplante bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung auswirkt.
Abschnitt 2 fasst die FAQ für Berlin zusammen.
Abschnitt 3 gibt Hinweise für die praktische Umsetzung in den Einrichtungen / zum Organisatonsentwicklungsprozess (Change Management).