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2. Förder­richt­linie Pflege­fach­as­sis­tenz­schul­kos­ten­för­derung Berlin

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2. Richt­linie zur Gewährung von Zuwen­dungen zu den Kosten der staatlich anerkannten Pflege­schulen in Berlin für die Ausbildung zur Pflege­fach­as­sistenz (2. Förder­richt­linie Pflege­fach­as­sis­tenz­schul­kos­ten­för­derung). Bekannt­ma­chung vom 10.09.2024.

Die Zuwendung dient der Sicherung einer ausrei­chenden Anzahl an Pflege­fach­as­sis­tenz­per­sonen in den Einrich­tungen der ambulanten und statio­nären Pflege. Ziel der Zuwendung ist die Unter­stützung der Pflege­schulen im Rahmen der Ausbildung zur Pflege­fach­as­sis­tentin und zum Pflege­fach­as­sis­tenten durch die Sicherung des Schul­be­triebs im jewei­ligen Kalen­derjahr.

Barrierefrei?:Ja
Herausgeber:Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege / Abteilung Pflege, 2024