2. Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zu den Kosten der staatlich anerkannten Pflegeschulen in Berlin für die Ausbildung zur Pflegefachassistenz (2. Förderrichtlinie Pflegefachassistenzschulkostenförderung). Bekanntmachung vom 10.09.2024.
Die Zuwendung dient der Sicherung einer ausreichenden Anzahl an Pflegefachassistenzpersonen in den Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege. Ziel der Zuwendung ist die Unterstützung der Pflegeschulen im Rahmen der Ausbildung zur Pflegefachassistentin und zum Pflegefachassistenten durch die Sicherung des Schulbetriebs im jeweiligen Kalenderjahr.