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In der Pflege ausbilden: Meldung von Trägern der prakti­schen Ausbildung und Koope­ra­ti­ons­partnern

Zum LAGeSo
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Wenn Sie nach dem Pflege­be­ru­fe­gesetz oder Pflege­fach­as­sis­tenz­gesetz ausbilden möchten, müssen Sie Ihre Einrichtung sowie Ihre Koope­ra­ti­ons­partner beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) anmelden.

Welche Einrich­tungen ausbilden können, die Voraus­set­zungen für die Praxis­an­leitung der Auszu­bil­denden, Vordrucke zur Meldung als Träger der prakti­schen Ausbildung und zur Meldung der Praxis­an­leitung sowie eine Handrei­chung zur berufs­päd­ago­gi­schen Zusatz­qua­li­fi­kation und Pflicht­fort­bildung, finden Sie, wenn Sie dem Link folgen.

Bitte beachten Sie, dass das LAGeSo Ihre Meldung als Träger der prakti­schen Ausbildung aufnimmt, aber keine Bescheide für die Geeig­ne­theit Ihrer Einrichtung erstellt!

Die Handrei­chung zur Praxis­an­leitung ist auch für Einrich­tungs­lei­tungen relevant, da sie recht­liche Grund­lagen und weitere Infor­ma­tionen enthält, die Sie als Ausbil­dungs­be­trieb beachten müssen.

Barrierefrei?:Ja
Herausgeber:Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)