Eine Handreichung vom Projekt CurAP mit inhaltlichen und didaktischen Empfehlungen. Stand März 2025.
Die vorliegende Handreichung gibt Empfehlungen für die Qualifizierung von Praxisanleitenden im Land Berlin, die Auszubildende in der dreijährigen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) und in der Ausbildung nach dem Pflegefachassistenzgesetz (PflFAG) anleiten. Dabei wird berücksichtigt, dass Praxisanleitende in verschiedenen Pflegeausbildungen bzw. auf verschiedenen Qualifikationsniveaus anleiten und selbst über unterschiedliche Qualifikationen und Ausgangslagen verfügen. In der Handreichung sind dementsprechend Überlegungen zur Binnendifferenzierung enthalten.
Die praktische Ausbildung hat einen hohen Stellenwert in den Pflegeausbildungen. Aus diesem Grund ist in allen berufsrechtlich geregelten Ausbildungen die Praxisanleitung in Berlin refinanziert.
Generell ist die geforderte Mindestanzahl von 10 % strukturierter und geplanter Praxisanleitung über den Ausbildungsfonds refinanziert. Im Land Berlin werden zusätzlich pauschal 20 Stunden pro Auszubildender pro Ausbildungsdrittel im Rahmen des vereinbarten Pauschalbudgets für die Praxisanleitung finanziert. Diese Finanzierung der Praxisanleitung in Berlin geht somit über die im Bundes- und Landesrecht festgelegten Vorgaben hinaus. Siehe auch Hinweise für Praxisanleitende im Land Berlin.