Wissensangebot

 

Arbeitshilfe

Praxis­an­leitung im Sinne der Pflege­aus­bil­dungs- und Prüfungs­ver­ordnung

Welche Aufgaben fallen unter Praxis­an­leitung. Hinweise für Praxis­an­lei­te­rinnen und Praxis­an­leiter im Land Berlin

Die folgende Darstellung der Arbeits­ge­mein­schaft “Praktische Ausbildung zur Umsetzung der Pflege­be­ru­fe­reform” in Berlin von 2021 gibt eine Orien­tierung, welche Aufgaben und Tätig­keiten einer Praxis­an­leitung zugeordnet werden können.

Wobei es keines­falls um einzelne Aktivi­täten geht, sondern um die in ihrer Gesamtheit in ein pädago­gi­sches Konzept einge­bet­teten Aufgaben bei der prakti­schen Ausbildung von Pflege­fach­per­sonen:

  • Die finan­zierte Anlei­tungszeit im Land Berlin beträgt 10 Prozent bei einem Verhältnis von 1 praxis­an­lei­tenden Person zu 1 Auszu­bil­denden.
  • Zusätzlich werden aktuell pauschal 20 Stunden pro Auszu­bil­denden pro Ausbil­dungs­drittel im Rahmen des verein­barten Pauschal­budgets für die Praxis­an­leitung finan­ziert. Diese Finan­zierung der Praxis­an­leitung in Berlin geht somit über die im Bundes- und Landes­recht festge­legten Vorgaben hinaus.

Allge­meine Hinweise:

  • An der Pflege­aus­bildung von Auszu­bil­denden betei­ligen sich alle Mitar­bei­tenden einer Einrichtung.
  • Die vom Gesetz­geber lt. § 4 Abs.1 PflAPrV vorge­sehene geplante und struk­tu­rierte Anleitung im Umfang von mindestens 10 Prozent jedes prakti­schen Ausbil­dungs­ein­satzes darf nur durch Praxis­an­lei­tende erbracht werden.
  • Mindestens die gesetz­liche Unter­grenze von 10 Prozent Praxis­an­leitung sollten im Rahmen von konkreten Anlei­tungs­pla­nungen schon bei der Erstellung des Dienst­planes berück­sichtigt werden. Ein mögliches Ausfallen der praxis­an­lei­tenden Person sollte einbe­rechnet werden. Eine Praxis­an­lei­tende pro Station/Bereich statis­tisch auszu­weisen reicht nicht aus, denn die geplante und struk­tu­rierte Anleitung muss in jedem Fall gewähr­leistet sein.
  • Da Praxis­an­leitung immer sehr indivi­duell abläuft, können die erfor­der­lichen Zeiten für einzelne Anlei­tungs­se­quenzen unter­schiedlich lang sein.
  • Die struk­tu­rierte Praxis­an­leitung und das inter­dis­zi­plinäre Lernen im Ausbil­dungs­alltag sicherndie kompe­tente Versorgung der zu Pflegenden.

Als geplante und struk­tu­rierte Anlei­tungszeit wird anerkannt:

Gespräche führen

  • Erst- bzw. Eintritts­ge­spräch
  • Zwischen­ge­spräch: Verknüpfung der Zusam­men­hänge, Rückmeldung über die persön­liche Entwicklung im Berufsfeld. Lerncoa­ching
  • Evalua­tions- und Endge­spräch mit der/dem Auszu­bil­denden
  • Angeleitete Refle­xions- und Fallbe­spre­chungen

Anlei­tungen durch­führen (mit Präsenz der Praxis­an­lei­tenden):

  • Thema­tische Vor- und Nachbe­rei­tungs­ge­spräche mit Auszu­bil­denden, dabei konkrete Zeitrahmen setzen, den die Lernenden zur Vorbe­reitung, Durch­führung und Nachbe­reitung benötigen.
  • Anlei­tungen mit Einsatz von Check­listen, Wochen­themen, Quiz, Recher­che­auf­gaben/-ergeb­nissen, Gruppen­ar­beits­formen, Anlei­tungs­auf­trägen und deren Evaluation, ggf. Arbeit im Skillslab.
  • Instru­ie­rende und konstru­ie­rende „Gezielte Anlei­tungen“ nach unter­schied­lichen Modellen (z. B. Cognitive Appren­ti­ceship oder mittels Fallvi­gnetten…).
  • Hinzu­ziehen von spezia­li­sieren Fachkräften zur Umsetzung beson­derer Anlei­tungs­themen, wie beispiels­weise Wundma­nagement, Kinäs­thetik u.a. unter Hoheit des zustän­digen Praxis­an­lei­tenden.
  • Bearbeitung der Arbeits- und Lernauf­gaben mit einem Auszu­bil­denden, auch zur Ermittlung einer Note als Teil der Jahresnote.
  • Anleitung zur Vorbe­reitung auf Prüfungen (Probe­examen)

Lernstands­analyse:

  • Analyse des Ausbil­dungs­stands an Hand des Ausbil­dungs­planes inklusive der gesetzten bzw. anzubah­nenden Lernziele für den Einsatz: Was sollte in welcher Einsatz­woche mit welchem Ziel erlernt werden und was ist erreicht worden?

Berück­sich­tigung weiterer Aufgaben der Praxis­an­lei­tenden im Rahmen der Pflege­aus­bildung:

Bei der Arbeits­zeit­planung von Praxis­an­lei­tenden ist es wichtig, Arbeitszeit für weitere Aufgaben zu berück­sich­tigen, die in Berlin mit 20 Arbeits­stunden pro Auszu­bil­denden und Ausbil­dungs­drittel refinan­ziert wird. Dazu zählen:

Gespräche:

  • Vorbe­reitung und Dokumen­tation der Erst-, Zwischen- und Abschluss­ge­spräche
  • Sozial­päd­ago­gische Gespräche mit Auszu­bil­denden

Anlei­tungen:

  • Ausar­beitung von Arbeits- und Lernauf­gaben und weiteren Materialien
  • Auszu­bil­den­den­spe­zi­fische Vor- und Nachbe­reitung von jewei­ligen Anlei­tungen
  • Vorbe­reitung, Betei­ligung und Nachbe­reitung der Praxis­be­gleitung

Lernstands­be­wertung / Prüfung:

  • Kontrolle der von den Azubis zu führenden Lernstands­ordner
  • Vorbe­reitung und Dokumen­tation der Evaluation und Beurteilung
  • Durch­führen der prakti­schen Prüfung inklusive deren Organi­sation, Vorbe­reitung und Dokumen­tation.

Überge­ordnete und einrich­tungs­be­zogene Aufgaben:

  • Erstellung eines Ausbil­dungs­kon­zepts für die Einrichtung und für das jeweilige Einsatz­gebiet /eine Station.
  • Koope­ra­ti­ons­treffen
  • Teamge­spräche
  • Zusatz­auf­gaben wie z. B. Zusam­men­stellen von Nachweisen für Praxis­an­lei­tungs­zeiten, Einsatz­zeiten, Sitzungszeit hausintern, Sitzungszeit mit Schule, Arbeits­ge­mein­schaften, Koordi­nation bei Krank­heits­aus­fällen, Dienst­plan­ge­staltung, Problem­lö­sun­gen/­Trouble-Shooting im Alltags­ge­schäft u. a.

Quali­fi­zie­rende Maßnahmen:

Teilnahme an Fort- und Weiter­bil­dungen, insbe­sondere an berufs­päd­ago­gi­schen Fortbil­dungen gemäß § 4 Abs. 3 PflAPrV im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich.

Sie finden in unserem Wissens­an­gebot viele weitere Infor­ma­tionen zur Praxis­an­leitung. Zum Beispiel die Handrei­chung für Praxis­an­lei­te­rinnen und Praxis­an­leiter „Die neue Pflege­aus­bildung gestalten“ der Projekte CurAP und Neksa.

Barrierefrei?:Ja
Herausgeber:Arbeitsgemeinschaft "Praktische Ausbildung zur Umsetzung der Pflegeberufereform" in Berlin