Regeln für die Unterstützung der staatlich anerkannten Pflegeschulen in Berlin bei der Ausbildung Pflegefachassistenz.
Durch die Zuwendungen soll eine qualitativ hochwertige, fachgerechte und bedarfsgerechte Beschulung für den Beruf der Pflegefachassistenz sichergestellt werden.
Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den Kosten der Ausbildung an die nach diesen Richtlinien zuwendungsberechtigten Pflegeschulen im Land Berlin für den theoretischen und praktischen Unterricht nach dem Pflegefachassistenzgesetz pro Auszubildender und Auszubildendem pro Monat gewährt.
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