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Förder­richt­linien Pflege­fach­as­sis­tenz­schul­kos­ten­för­derung

Zur Förderrichtlinie
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Regeln für die Unter­stützung der staatlich anerkannten Pflege­schulen in Berlin bei der Ausbildung Pflege­fach­as­sistenz.

Durch die Zuwen­dungen soll eine quali­tativ hochwertige, fachge­rechte und bedarfs­ge­rechte Beschulung für den Beruf der Pflege­fach­as­sistenz sicher­ge­stellt werden.

Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahl­baren Zuschusses zu den Kosten der Ausbildung an die nach diesen Richt­linien zuwen­dungs­be­rech­tigten Pflege­schulen im Land Berlin für den theore­ti­schen und prakti­schen Unter­richt nach dem Pflege­fach­as­sis­tenz­gesetz pro Auszu­bil­dender und Auszu­bil­dendem pro Monat gewährt.

Für weitere Infor­ma­tionen nutzen Sie den Link.

Barrierefrei?:Ja
Herausgeber:Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Abteilung Pflege