FAQs

Praxisanleitung

Welche Regelungen gibt es bezüglich der Praxis­an­leitung in der 3-jährigen Pflege­aus­bildung?

Eine Handrei­chung vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin klärt Themen zur berufs­päd­ago­gi­schen Zusatz­qua­li­fi­kation und Pflicht­fort­bildung von Praxisanleiter:innen in der der Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflege­fachmann. Beant­wortet werden häufige Fragen wie:

  • Wie erfolgt die Praxis­an­leitung in Einrich­tungen, in denen keine Pflege­fach­kräfte beschäftigt sind – z. B. in weiteren mögliche Einrich­tungen für die Pflicht­ein­sätze nach III. (Pädiatrie) und IV. (Psych­iatrie) der Anlage 7 PflAPrV
  • Wie erfolgt der Nachweis der berufs­päd­ago­gi­schen Zusatz­qua­li­fi­kation und der Pflicht­fort­bildung
  • Wie erklärt sich der Bestands­schutz
  • Wie ist die berufs­päd­ago­gische Zusatz­qua­li­fi­zierung und Pflicht­fort­bildung inhaltlich zu gestalten
  • Anrechnung einer Hochschul­qua­li­fi­zierung auf die berufs­päd­ago­gische Zusatz­qua­li­fi­kation
  • Praxis­an­leitung in der bundes­land­über­grei­fenden Ausbildung
  • Vorgehen, wenn die Pflicht­fort­bildung versäumt wurde
  • Regelung zum Umgang mit Fehlzeiten

Alle Details finden Sie hier.