Eine Handreichung vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin klärt Themen zur berufspädagogischen Zusatzqualifikation und Pflichtfortbildung von Praxisanleiter:innen in der der Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann. Beantwortet werden häufige Fragen wie:
- Wie erfolgt die Praxisanleitung in Einrichtungen, in denen keine Pflegefachkräfte beschäftigt sind – z. B. in weiteren mögliche Einrichtungen für die Pflichteinsätze nach III. (Pädiatrie) und IV. (Psychiatrie) der Anlage 7 PflAPrV
- Wie erfolgt der Nachweis der berufspädagogischen Zusatzqualifikation und der Pflichtfortbildung
- Wie erklärt sich der Bestandsschutz
- Wie ist die berufspädagogische Zusatzqualifizierung und Pflichtfortbildung inhaltlich zu gestalten
- Anrechnung einer Hochschulqualifizierung auf die berufspädagogische Zusatzqualifikation
- Praxisanleitung in der bundeslandübergreifenden Ausbildung
- Vorgehen, wenn die Pflichtfortbildung versäumt wurde
- Regelung zum Umgang mit Fehlzeiten
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