Für Einrichtungen der praktischen Ausbildung nach Pflegeberufegesetz
In dieser neuen Handreichung des LAGeSo für Berlin werden häufige Fragen geklärt. Zum Beispiel:
- Wie erfolgt die Praxisanleitung in Einrichtungen, in denen keine Pflegefachkräfte beschäftigt sind – z.B. in weiteren mögliche Einrichtungen für die Pflichteinsätze nach III. (Pädiatrie) und IV. (Psychiatrie) der Anlage 7 PflAPrV
- Wie erfolgt der Nachweis der berufspädagogischen Zusatzqualifikation und der Pflichtfortbildung
- Wie erklärt sich der Bestandsschutz
- Wie ist die berufspädagogische Zusatzqualifizierung und Pflichtfortbildung inhaltlich zu gestalten
- Anrechnung einer hochschulqualifizierung auf die berufspädagogische Zusatzqualifikation
- Praxisanleitung in der bundeslandübergreifenden Ausbildung
- Vorgehen, wenn die Pflichtfortbildung versäumt wurde
- Regelung zum Umgang mit Fehlzeiten ergänzt.
- Die Möglichkeiten des E-Learning unter bestimmten Bedingungen für die Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote (bis Ende 2022 verlängert)
Siehe auch
„Muster-Jahresübersicht Pflichtfortbildung“
„Muster-Zertifikat – Pflichtfortbildung“
“LAGeSo – Formblatt Meldung Praxiseinrichtung nach PflBG” (Erstmeldung als ausbildende Einrichtung und Meldung von Kooperationspartnern, Stand: 17.06.2022)