Die Schulverordnung (BlnPflSchulAnerkV) regelt die Anerkennungsvoraussetzungen für Schulen des Gesundheitswesens im Bereich der Pflegeberufe (Pflegeschulen) im Land Berlin.
Inhalt:
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Schulleitung
- § 3 Qualifikation der Lehrkräfte
- § 4 Zahl der Lehrkräfte und Unterrichtsverpflichtung
- § 5 Sozialpädagogische Begleitung und Beratung
- § 6 Räumliche und sächliche Ausstattung
- § 7 Ausbildungs- und Schulunterlagen
- § 8 Zuständige Behörde
- § 9 Staatliche Anerkennung der Pflegeschule nach dem Berliner Krankenpflegehilfegesetz
- § 10 Bestandsschutz
Verkündet als Artikel 1 der Verordnung zum Erlass und zur Änderung landesrechtlicher Vorschriften im Bereich der Ausbildung und Weiterentwicklung der Pflegeberufe vom 5. Juli 2022.