Neu ab Juli 2026: Mit GAP jetzt auch reine PeBeM-Projekte durchführen!
Gute Nachrichten für vollstationäre Pflegeeinrichtungen:
Ab sofort können neben den klassischen GAP-Projekten zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf auch reine Projekte zur Umsetzung der Personalbemessung (PeBeM) durchgeführt werden.
Erfahrene GAP-Coaches unterstützen Sie dabei
- die Personalbemessung erfolgreich einzuführen
- einen kompetenzorientierten Personaleinsatz zu entwickeln
- die notwendige Organisationsentwicklung nachhaltig zu gestalten
Die Projekte sind förderfähig und können im Rahmen der Ko-Finanzierung nach § 8 Abs. 7 SGB XI umgesetzt werden. Eine Projektteilnahme ist für alle vollstationären und ambulanten Langzeitpflegeeinrichtungen, einschließlich Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege und der Kurzzeitpflege möglich, die einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI haben.
Weitere Informationen finden Sie auf der Projektwebseite.