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Arbeitshilfe

Das Kompe­tenz­fest­stel­lungs­ver­fahren in der Pflege­fach­as­sis­tenz­aus­bildung

Handreichung_KFV Kompetenzfeststellungsverfahren pdf | 137,4 kB
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Handrei­chung zum Kompe­tenz­fest­stel­lungs­ver­fahren nach §9 der Berliner Pflege­fach­as­sistenz- Ausbil­dungs- und -Prüfungs­ver­ordnung
(BlnPfl­FAAPrV)

Viele der als Pflege­hilfs­kräfte beschäf­tigten Personen verfügen über keinen pflege­ri­schen Berufs­ab­schluss. Damit gilt dieser Perso­nen­kreis als eine große Zielgruppe für die Ausbildung in der Pflege­fach­as­sistenz. Pflege­hilfs­kräfte verfügen bereits über ein umfang­reiches beruf­liches Erfah­rungs­wissen und nehmen häufig Aufgaben wahr, die in Zukunft insbe­sondere Pflege­fach­as­sis­ten­tinnen und Pflege­fach­as­sis­tenten wahrnehmen sollen.
Durch das Kompe­tenz­fest­stel­lungs­ver­fahren werden vorhandene, informell erworbene beruf­lichen Vorer­fah­rungen sichtbar gemacht und in ein rechts­si­cheres Verfahren übersetzt, mit welchem die 18-monatige Ausbildung in 12 Monaten absol­viert werden kann.

Bei der 12-monatigen Ausbildung handelt es sich daher um eine beschleu­nigte Ausbildung, in der die gleichen Lernin­halte nach Rahmen­lehrplan enthalten sind, die Kompe­tenzen insgesamt jedoch in kürzerer Zeit erworben werden.

Die Handrei­chung fasst alle relevanten Infor­ma­tionen zum Thema zusammen.

Auf der Webseite der Senats­ver­waltung finden Sie außerdem unter “Downloads” die Anlagen zur Handrei­chung (Bewer­tungs­matrix, Beschei­nigung über die erfolg­reiche Teilnahme am KFV, Antrag auf Anrechnung beruf­licher Vorer­fah­rungen, Ablauf­schema KFV zur internen Planung der duchfüh­renden Pflege­schulen, Evaluation): https://​www​.berlin​.de/​s​e​n​/​p​f​l​e​g​e​/​p​f​l​e​g​e​-​a​l​s​-​b​e​r​u​f​/​r​e​c​h​t​l​i​c​h​e​-​g​r​u​n​d​l​a​g​e​n​-​d​e​r​-​p​f​l​e​g​e​a​u​s​b​i​l​d​u​ng/

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