Handreichung zum Kompetenzfeststellungsverfahren nach §9 der Berliner Pflegefachassistenz- Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung
(BlnPflFAAPrV)
Viele der als Pflegehilfskräfte beschäftigten Personen verfügen über keinen pflegerischen Berufsabschluss. Damit gilt dieser Personenkreis als eine große Zielgruppe für die Ausbildung in der Pflegefachassistenz. Pflegehilfskräfte verfügen bereits über ein umfangreiches berufliches Erfahrungswissen und nehmen häufig Aufgaben wahr, die in Zukunft insbesondere Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten wahrnehmen sollen.
Durch das Kompetenzfeststellungsverfahren werden vorhandene, informell erworbene beruflichen Vorerfahrungen sichtbar gemacht und in ein rechtssicheres Verfahren übersetzt, mit welchem die 18-monatige Ausbildung in 12 Monaten absolviert werden kann.
Bei der 12-monatigen Ausbildung handelt es sich daher um eine beschleunigte Ausbildung, in der die gleichen Lerninhalte nach Rahmenlehrplan enthalten sind, die Kompetenzen insgesamt jedoch in kürzerer Zeit erworben werden.
Die Handreichung fasst alle relevanten Informationen zum Thema zusammen.
Auf der Webseite der Senatsverwaltung finden Sie außerdem unter “Downloads” die Anlagen zur Handreichung (Bewertungsmatrix, Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am KFV, Antrag auf Anrechnung beruflicher Vorerfahrungen, Ablaufschema KFV zur internen Planung der duchführenden Pflegeschulen, Evaluation): https://www.berlin.de/sen/pflege/pflege-als-beruf/rechtliche-grundlagen-der-pflegeausbildung/