2024 aktualisierte Handreichung des Berliner Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) für Einrichtungen der praktischen Ausbildung nach Pflegeberufegesetz zur Klärung häufiger Fragen. Die Informationen gelten analog auch für die Ausbildung in der Pflegefachassistenz. Abweichende Festlegungen sind in der Anlage aufgeführt.
Dort finden Sie auch Formulare u.a. zur Erstmeldung als ausbildende Einrichtung und Meldung von Kooperationspartnern, die Meldung von Praxisanleitenden und ein Muster-Zertifikat für die Pflichtfortbildung.
Weitere Themen:
- Wie erfolgt die Praxisanleitung in Einrichtungen, in denen keine Pflegefachkräfte beschäftigt sind – z.B. in weiteren mögliche Einrichtungen für die Pflichteinsätze nach III. (Pädiatrie) und IV. (Psychiatrie) der Anlage 7 PflAPrV
- Wie erfolgt der Nachweis der berufspädagogischen Zusatzqualifikation und der Pflichtfortbildung
- Wie erklärt sich der Bestandsschutz
- Wie ist die berufspädagogische Zusatzqualifizierung und Pflichtfortbildung inhaltlich zu gestalten
- Anrechnung einer hochschulqualifizierung auf die berufspädagogische Zusatzqualifikation
- Praxisanleitung in der bundeslandübergreifenden Ausbildung
- Vorgehen, wenn die Pflichtfortbildung versäumt wurde
- Regelung zum Umgang mit Fehlzeiten