Wenn Sie nach dem Pflegeberufegesetz oder Pflegefachassistenzgesetz ausbilden möchten, müssen Sie Ihre Einrichtung sowie Ihre Kooperationspartner beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) anmelden.
Welche Einrichtungen ausbilden können, die Voraussetzungen für die Praxisanleitung der Auszubildenden, Vordrucke zur Meldung als Träger der praktischen Ausbildung und zur Meldung der Praxisanleitung sowie eine Handreichung zur berufspädagogischen Zusatzqualifikation und Pflichtfortbildung, finden Sie, wenn Sie dem Link folgen.
Bitte beachten Sie, dass das LAGeSo Ihre Meldung als Träger der praktischen Ausbildung aufnimmt, aber keine Bescheide für die Geeignetheit Ihrer Einrichtung erstellt!
Die Handreichung zur Praxisanleitung ist auch für Einrichtungsleitungen relevant, da sie rechtliche Grundlagen und weitere Informationen enthält, die Sie als Ausbildungsbetrieb beachten müssen.