Welche Aufgaben fallen unter Praxisanleitung. Hinweise für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter im Land Berlin
Die folgende Darstellung der Arbeitsgemeinschaft “Praktische Ausbildung zur Umsetzung der Pflegeberufereform” in Berlin von 2021 gibt eine Orientierung, welche Aufgaben und Tätigkeiten einer Praxisanleitung zugeordnet werden können.
Wobei es keinesfalls um einzelne Aktivitäten geht, sondern um die in ihrer Gesamtheit in ein pädagogisches Konzept eingebetteten Aufgaben bei der praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen:
- Die finanzierte Anleitungszeit im Land Berlin beträgt 10 Prozent bei einem Verhältnis von 1 praxisanleitenden Person zu 1 Auszubildenden.
- Zusätzlich werden aktuell pauschal 20 Stunden pro Auszubildenden pro Ausbildungsdrittel im Rahmen des vereinbarten Pauschalbudgets für die Praxisanleitung finanziert. Diese Finanzierung der Praxisanleitung in Berlin geht somit über die im Bundes- und Landesrecht festgelegten Vorgaben hinaus.
Allgemeine Hinweise:
- An der Pflegeausbildung von Auszubildenden beteiligen sich alle Mitarbeitenden einer Einrichtung.
- Die vom Gesetzgeber lt. § 4 Abs.1 PflAPrV vorgesehene geplante und strukturierte Anleitung im Umfang von mindestens 10 Prozent jedes praktischen Ausbildungseinsatzes darf nur durch Praxisanleitende erbracht werden.
- Mindestens die gesetzliche Untergrenze von 10 Prozent Praxisanleitung sollten im Rahmen von konkreten Anleitungsplanungen schon bei der Erstellung des Dienstplanes berücksichtigt werden. Ein mögliches Ausfallen der praxisanleitenden Person sollte einberechnet werden. Eine Praxisanleitende pro Station/Bereich statistisch auszuweisen reicht nicht aus, denn die geplante und strukturierte Anleitung muss in jedem Fall gewährleistet sein.
- Da Praxisanleitung immer sehr individuell abläuft, können die erforderlichen Zeiten für einzelne Anleitungssequenzen unterschiedlich lang sein.
- Die strukturierte Praxisanleitung und das interdisziplinäre Lernen im Ausbildungsalltag sicherndie kompetente Versorgung der zu Pflegenden.
Als geplante und strukturierte Anleitungszeit wird anerkannt:
Gespräche führen
- Erst- bzw. Eintrittsgespräch
- Zwischengespräch: Verknüpfung der Zusammenhänge, Rückmeldung über die persönliche Entwicklung im Berufsfeld. Lerncoaching
- Evaluations- und Endgespräch mit der/dem Auszubildenden
- Angeleitete Reflexions- und Fallbesprechungen
Anleitungen durchführen (mit Präsenz der Praxisanleitenden):
- Thematische Vor- und Nachbereitungsgespräche mit Auszubildenden, dabei konkrete Zeitrahmen setzen, den die Lernenden zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung benötigen.
- Anleitungen mit Einsatz von Checklisten, Wochenthemen, Quiz, Rechercheaufgaben/-ergebnissen, Gruppenarbeitsformen, Anleitungsaufträgen und deren Evaluation, ggf. Arbeit im Skillslab.
- Instruierende und konstruierende „Gezielte Anleitungen“ nach unterschiedlichen Modellen (z. B. Cognitive Apprenticeship oder mittels Fallvignetten…).
- Hinzuziehen von spezialisieren Fachkräften zur Umsetzung besonderer Anleitungsthemen, wie beispielsweise Wundmanagement, Kinästhetik u.a. unter Hoheit des zuständigen Praxisanleitenden.
- Bearbeitung der Arbeits- und Lernaufgaben mit einem Auszubildenden, auch zur Ermittlung einer Note als Teil der Jahresnote.
- Anleitung zur Vorbereitung auf Prüfungen (Probeexamen)
Lernstandsanalyse:
- Analyse des Ausbildungsstands an Hand des Ausbildungsplanes inklusive der gesetzten bzw. anzubahnenden Lernziele für den Einsatz: Was sollte in welcher Einsatzwoche mit welchem Ziel erlernt werden und was ist erreicht worden?
Berücksichtigung weiterer Aufgaben der Praxisanleitenden im Rahmen der Pflegeausbildung:
Bei der Arbeitszeitplanung von Praxisanleitenden ist es wichtig, Arbeitszeit für weitere Aufgaben zu berücksichtigen, die in Berlin mit 20 Arbeitsstunden pro Auszubildenden und Ausbildungsdrittel refinanziert wird. Dazu zählen:
Gespräche:
- Vorbereitung und Dokumentation der Erst-, Zwischen- und Abschlussgespräche
- Sozialpädagogische Gespräche mit Auszubildenden
Anleitungen:
- Ausarbeitung von Arbeits- und Lernaufgaben und weiteren Materialien
- Auszubildendenspezifische Vor- und Nachbereitung von jeweiligen Anleitungen
- Vorbereitung, Beteiligung und Nachbereitung der Praxisbegleitung
Lernstandsbewertung / Prüfung:
- Kontrolle der von den Azubis zu führenden Lernstandsordner
- Vorbereitung und Dokumentation der Evaluation und Beurteilung
- Durchführen der praktischen Prüfung inklusive deren Organisation, Vorbereitung und Dokumentation.
Übergeordnete und einrichtungsbezogene Aufgaben:
- Erstellung eines Ausbildungskonzepts für die Einrichtung und für das jeweilige Einsatzgebiet /eine Station.
- Kooperationstreffen
- Teamgespräche
- Zusatzaufgaben wie z. B. Zusammenstellen von Nachweisen für Praxisanleitungszeiten, Einsatzzeiten, Sitzungszeit hausintern, Sitzungszeit mit Schule, Arbeitsgemeinschaften, Koordination bei Krankheitsausfällen, Dienstplangestaltung, Problemlösungen/Trouble-Shooting im Alltagsgeschäft u. a.
Qualifizierende Maßnahmen:
Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen, insbesondere an berufspädagogischen Fortbildungen gemäß § 4 Abs. 3 PflAPrV im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich.
Sie finden in unserem Wissensangebot viele weitere Informationen zur Praxisanleitung. Zum Beispiel die Handreichung für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter „Die neue Pflegeausbildung gestalten“ der Projekte CurAP und Neksa.